Nutzungsbedingungen für ViCare und Vitotrol Plus (Österreich)

Die Viessmann Climate Solutions SE, Allendorf (Eder), als Hersteller und Lizenzgeber (im Folgenden "Lizenzgeber") überlässt Ihnen, dem Benutzer und Lizenznehmer (im Folgenden "Lizenznehmer"), die Nutzung der ViCare oder Vitotrol Plus App (im Folgenden die "App") gemäß dieser Endkunden-Nutzungsbedingungen (im Folgenden "Nutzungsbedingungen").

§ 1  Gegenstand und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

  1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten an den proprietären Komponenten der App des Lizenzgebers an den Lizenznehmer für Heizungsanlagen des Lizenznehmers und die Regelung der Nutzung der im Rahmen der App jeweils aktuell zur Verfügung stehenden unentgeltlich sowie entgeltlich angebotenen Funktionen. Die App kann im Rahmen des Betriebs der Viessmann-Heizungsanlage des Lizenznehmers verwendet werden. Dazu muss für die Heizungsanlage ein Internetanschluss zur Verfügung stehen. Weitere technische Voraussetzungen, die geeigneten Heizungsanlagen und Installationshinweise sind in den Produktdrucksachen hier zu finden. Die Installation der App ist kostenlos. Der Lizenzgeber bietet neben unentgeltlichen zudem entgeltliche Erweiterungsfunktionen (so genannte Add-Ons) an. Nähere Informationen zu Add-Ons finden sich in der Beschreibung in § 6. Die Nutzung der App erfordert eine Registrierung gemäß § 5 und die Zustimmung zu der Datenschutzerklärung für ViCare und Vitotrol Plus. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
  2. Die App besteht aus dem Objektcode der App, wie sie durch den Lizenzgeber für das jeweils genutzte Endgerät (gegebenenfalls über eine Plattform wie iTunes oder Google Play) zum Download und zur Installation bereitgestellt wird. Gleiches gilt für zusätzlich vom Lizenzgeber angebotene Add-Ons.
  3. Diese Nutzungsbedingungen gelten – soweit dies nicht explizit abweichend geregelt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).

§ 2 Updates

  1. Der Lizenzgeber stellt Updates für die App, zu gebuchte Add-Ons und über die Heizungsanlage für die Firmware der Kommunikationskomponente, d.h. der Schnittstelle der Heizungsanlage des Lizenznehmers zum Internet, (im Folgenden "Updates") zur Installation zur Verfügung. Hierdurch wird die Sicherheit der App gewährleistet, einer Änderung der Funktionen der App Rechnung getragen und die App der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst. Dabei kann der Lizenzgeber nach seinem Ermessen den Funktionsumfang der unentgeltlichen Funktionen der App anpassen, ohne jedoch die Funktionalität wesentlich zu beschränken. Der Lizenzgeber kündigt dem Lizenznehmer derartige Anpassungen vorher schriftlich an. Der Lizenzgeber empfiehlt, Updates stets zeitnah zu installieren. Werden Updates von dem Lizenznehmer auch nicht nach einer Erinnerung in der App und an die E-Mail-Adresse des Lizenznehmers installiert, kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung kündigen und den zugehörigen Nutzer-Account löschen, sofern der Lizenznehmer lediglich unentgeltliche Funktionen in Anspruch nimmt.
  2. Es besteht kein Anspruch des Lizenznehmers auf Zurverfügungstellung von Updates zur Erweiterung der Funktionen. Erweiterungen werden nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers als zusätzliche Add-Ons unentgeltlich oder entgeltlich zur dauerhaften oder zeitlich begrenzten Nutzung angeboten.
  3. Der Lizenznehmer akzeptiert, dass der Lizenzgeber immer nur den aktuellen Stand der App und jeweils gebuchten Add-Ons pflegt. Mit Ablauf der Gewährleistung aus dem Vertrag über den Erwerb der Heizungsanlagen bzw. der Nachrüstung mit einer Internet-Schnittstelle bleibt für den Lizenzgeber das Recht vorbehalten, die App einzustellen und diese Vereinbarung zu kündigen, sofern der Lizenznehmer lediglich unentgeltliche Funktionen in Anspruch nimmt. Sofern der Lizenznehmer entgeltliche Funktionen in Anspruch nimmt, gelten die Kündigungsfristen gem. § 6.

 

§ 3 Einräumung von Nutzungsrechten, Verfügbarkeit, Open-Source-Software

  1. Die Apps sind urheberrechtlich geschützt. Diese enthalten Bestandteile, die als Open-Source-Software lizenziert sind (nachfolgend als „Open-Source-Komponenten“ bezeichnet) und Bestandteile, die ausschließlich unter den Lizenzbedingungen in den §§ 3.2 bis 3.4 genutzt werden dürfen (nachfolgend als „proprietäre Komponenten“ bezeichnet). Die Open-Source-Komponenten sind in einem Menü der jeweiligen App mit den jeweils einschlägigen Lizenztexten wie folgt aufgelistet:

        a.    ViCare App: Bei Android innerhalb der App Einstellungen Menüpunkt “Rechtliche Hinweise” -> “Open Source Lizenzen” und bei iOS innerhalb der nativen Einstellungen     (iOS) im Menüpunkt “ViCare” -> “Open-Source-Lizenzen”.
        b.    Vitotrol Plus App: Bei Android innerhalb der App Einstellungen Menüpunkt “Info” -> “Open Source Lizenzen” und bei iOS innerhalb der nativen Einstellungen (iOS) im Menüpunkt “Vitotrol Plus” -> “Quellenangabe”.

    Der Lizenznehmer kann die Urhebervermerke, Lizenztexte, Disclaimer/Haftungsausschlüsse und etwaigen weiteren Hinweisen gemäß der anwendbaren Open Source Lizenzen in dem Menüpunkt der App einsehen.
  2. Mit der Registrierung räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer (siehe § 5 zur Registrierungspflicht) einfache Nutzungsrechte für die proprietären Komponenten der jeweiligen App ein. Diese Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der jeweiligen App werden eingeräumt zur Verwendung der App gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu eigenen Zwecken im Zusammenhang mit Viessmann-Produkten.
  3. Sofern der Lizenznehmer entgeltliche Funktionen in Anspruch nimmt, erstreckt sich das Nutzungsrecht an den proprietären Komponenten der App mit Zahlung des jeweiligen Entgelts gem. § 6 auch auf diese jeweiligen Add-Ons. Für den Fall, dass der Lizenznehmer Add-Ons gegen Zahlung z. B. einer monatlichen Vergütung erhält, ist das vorgenannte Nutzungsrecht auf die Dauer der Zahlung der z. B. monatlichen Vergütung beschränkt.  
  4. Die Einräumung der Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der App erfolgt unter den folgenden auflösenden Bedingungen:

        a.    Der Lizenznehmer erkennt die Urheberschaft des Lizenzgebers an und verändert oder beseitigt insbesondere keine Urhebervermerke zur Identifikation der proprietären Komponenten der Apps. Für die Veränderung und Entfernung von Urhebervermerken, Marken, Logos, Eigentumsangaben sowie sonstigen Merkmalen zur Identifikation der Open-Source-Komponenten sind ausschließlich die jeweils anwendbaren Open Source Lizenzen maßgeblich. 
        b.    Der Lizenznehmer verändert und/oder dekompiliert die proprietären Komponenten der Apps nicht (die in §§ 69d und 69e UrhG enthaltenen Befugnisse des Lizenznehmers bleiben hiervon unberührt). Sofern der Lizenznehmer Änderungen an den proprietären Komponenten der App vornimmt, etwa durch Nutzung eigener Software, ist der Lizenzgeber zur sofortigen Sperrung seines Accounts berechtigt. Für Schäden, die aus einer solchen Änderung entstehen, ist der Lizenzgeber nicht haftbar.
  5. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Open-Source-Komponenten ebenfalls in dem in den §§ 3.2 bis 3.4 beschriebenen Umfang zu nutzen. Der Lizenznehmer kann an den Open-Source-Komponenten weitergehende Nutzungsrechte von den jeweiligen Rechteinhabern erwerben, wenn er mit diesen Lizenzverträge unter den Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenzen abschließt. In diesem Fall wird die Nutzung der Open-Source-Komponenten nicht von diesem Vertrag erfasst, sondern richtet sich allein nach den jeweiligen anwendbaren Open-Source-Lizenzen.
  6. Die Urheber der Open-Source-Komponenten, schließen ihre Haftung für die von ihnen kostenlos zur Verfügung gestellte Software in einem sehr weiten Umfang aus. Viessmann ist verpflichtet, an dieser Stelle deutlich auf diesen Haftungsausschluss hinzuweisen. Den genauen Text der jeweiligen Haftungsausschlüsse kann der Lizenznehmer den Lizenztexten in dem Menüpunkt der App (siehe § 3.1) entnehmen. Die Haftungsausschlüsse beziehen sich nur auf die Haftung der Urheber und den Mitwirkenden der jeweiligen Open-Source-Komponenten. Gewährleistungsrechte von Viessmann werden durch diese Haftungsausschlüsse nicht beschränkt.
  7. Soweit der Lizenzgeber die Weitergabe von Nutzungsrechten an den proprietären Komponenten durch den Lizenznehmer an einen Dritten erlaubt, stellt der Lizenznehmer sicher, dass auch der Dritte diese Nutzungsbedingungen anerkennt und in sämtliche sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten eintritt.
  8. Einige der Funktionen der App benötigen eine Verbindung mit einem System ("Backend") des Lizenzgebers über das Internet. Viessmann gewährleistet eine Verfügbarkeit von 95 % im Jahresdurchschnitt. Mindestens sieben (7) Tage im Voraus angekündigte Wartungen (max. 5 Std./Woche im Jahresdurchschnitt) werden hierbei nicht angerechnet. Viessmann bemüht sich, Wartungen in Zeitfenstern auszuführen, in denen die App nur selten verwendet wird.  

§ 4  Unterstützte Endgeräte und unterstützte Hard- und Software

  1. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die App zur bestimmungsgemäßen Nutzung auf einem hierfür unterstützten Endgerät zur Verfügung. Die unterstützten Endgeräte bzw. die Mindestanforderungen an die Endgeräte sind in den jeweils aktuellen Produktdrucksachen, die Sie hier finden, genannt.
  2. Für die Benutzung der App sind die vom Lizenzgeber vorgegebenen System- und Softwarevoraussetzungen in der jeweils aktuellen Form in den Produktdrucksachen, die Sie hier finden, einzuhalten. Andere Softwareprogramme sowie Services dritter Hersteller, mit denen die App zusammenwirken soll, dürfen nur nach Freigabe durch den Lizenzgeber verwendet werden. Die Einhaltung der Systemvoraussetzungen liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Lizenznehmers. Fragen zur Interoperabilität sind an den Lizenzgeber weiterzuleiten.

§ 5  Registrierung

  1. Für die ordnungsgemäße Nutzung der App ist der Lizenznehmer verpflichtet, sich zu registrieren und einen Nutzer-Account anzulegen. Hierbei sind die richtigen und vollständigen Informationen über seine Identität, E-Mail-Adresse, ggf. Kundennummer und weitere Benutzerdaten wie Installationsort einzutragen und bei Änderungen zu aktualisieren. Darüber hinaus hat er den Lizenzgeber zu informieren, wenn er nicht mehr berechtigt ist, die Anlage zu nutzen (z.B. bei Veräußerung des Hauses, in dem die Anlage betrieben wird, an einen neuen Eigentümer). Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt den Lizenzgeber, den Lizenznehmer von der Nutzung der App auszuschließen und diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen, sofern der Lizenznehmer den Verstoß nicht binnen 30 Tagen nach Aufforderung durch den Lizenzgeber per E-Mail an die vom Lizenznehmer in seinem Nutzer-Account hinterlegte E-Mail Adresse beseitigt.
  2. Der Lizenzgeber kann einen Nutzer-Account des Lizenznehmers sperren, wenn Hinweise darauf bestehen, dass dieser Nutzer-Account unautorisiert verwendet wurde und/oder es unternommen oder versucht wird, von diesem Nutzer-Account aus einen unautorisierten Zugang zu der App oder den dahinter liegenden Systemen des Lizenzgebers zu erlangen ("Hacking“). Der Lizenzgeber wird in einem solchen Fall den betreffenden Lizenznehmer über seine in dem Nutzer-Account hinterlegte E-Mail Adresse umgehend benachrichtigen und ihm den Zugang für das Anlegen eines neuen Nutzer-Accounts ermöglichen, es sei denn, es liegen Tatsachen vor, welche die Annahme nahelegen, dass der Lizenznehmer selbst versucht hat, sich unautorisiert Zugang zu den Systemen des Lizenzgebers zu verschaffen.
  3. Sofern der Lizenznehmer nur unentgeltliche Funktionen in Anspruch nimmt, kann der Lizenzgeber diesen Vertrag außerordentlich fristlos kündigen und den Nutzer-Account löschen, wenn das Backend des Lizenzgebers dauerhaft (mehr als 6 Monate) ohne eigenes Verschulden keine Verbindung zur Anlage des Lizenznehmers aufbauen kann und der Lizenzgeber den Lizenznehmer hierauf per E-Mail an die vom Lizenznehmer hinterlegte E-Mail-Adresse und in der App hingewiesen hat, ohne dass innerhalb von 8 Wochen nach dieser Mitteilung Abhilfe erfolgt ist.

§ 6 Entgeltliche Add-Ons

  1. Der Lizenzgeber bietet dem Lizenznehmer neben den unentgeltlichen Funktionen der App zusätzliche kostenpflichtige Funktionen wie zum Beispiel „Geofencing“ als Add-On an. Die jeweils aktuell zur Verfügung stehenden Add-Ons und die jeweils gültigen Preise können in der App eingesehen werden. Die Nutzung der zusätzlichen Funktionen ist entweder mit der einmaligen Zahlung oder bei wiederkehrenden Zahlungen, mit der Zahlung der für den jeweiligen Nutzungszeitraum zu leistenden Nutzungsvergütung abgegolten. Das Angebot der zusätzlichen Funktionen kann der Lizenzgeber jederzeit erweitern. 
  2. Soweit die Inanspruchnahme einer Funktion in der App (einschließlich des Abrufs von Inhalten) kostenpflichtig ist, erhält der Lizenznehmer jeweils vor Eröffnung der Zugriffsmöglichkeit auf die jeweilige Funktion online eine Mitteilung über die dadurch entstehenden Kosten, die Zahlungsbedingungen und die weiteren relevanten Details. Erst hiernach hat der Lizenznehmer die Möglichkeit, die jeweilige Funktion durch Klick auf den entsprechenden Button in Anspruch zu nehmen.
  3. Mit Klick auf den entsprechenden Button nimmt der Lizenznehmer das Angebot über die Zurverfügungstellung des kostenpflichtigen Add-Ons verbindlich an, und es entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis auf Basis dieser Nutzungsbedingungen. 
  4. Da die Inanspruchnahme des Add-Ons nach Zurverfügungstellung nicht rückgängig gemacht werden kann und eine Rücksendung oder Deinstallation von etwaig abgerufenen Inhalten von Lizenznehmern nicht derart gewährleistet werden kann, dass eine Nutzung nach Rückgabe nicht mehr möglich ist, steht Lizenznehmern kein Widerrufsrecht bzgl. der Inanspruchnahme kostenpflichtiger Add-Ons zu. Soweit der Lizenznehmer Verbraucher ist, erklärt er diesbezüglich ausdrücklich sein Einverständnis zur Durchführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist und stimmt damit dem Verlust des Widerrufsrechtes ausdrücklich zu.
  5. Die Zurverfügungstellung eines Add-Ons erfolgt im Fall einer dauerhaften Überlassung unmittelbar nach Zahlung der Nutzungsvergütung, so dass dies nach dem Herunterladen in der App genutzt werden kann. Die Nutzung der erworbenen Add-Ons ist bei einer dauerhaften Überlassung mindestens für einen Zeitraum von zwei Jahren ab deren download möglich. Danach können die Parteien den Vertrag jederzeit mit Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen.
  6. Sofern eine zeitlich gebundene Nutzungsgebühr zu entrichten ist, steht das ausgewählte Add-on ab dessen download für die Dauer des vergüteten Zeitraums (z.B. einen Monat oder ein Jahr) zur Verfügung. Die Zahlung der Nutzungsgebühr erfolgt im Wege der Abbuchung entsprechend dem jeweils vereinbarten Nutzungszeitraum im Voraus (z.B. monatlich im Voraus bei einer monatlichen Nutzungsdauer oder jährlich im Voraus bei einer jährlichen Nutzungsdauer). Für zeitlich vergütete Add-Ons richtet sich die Mindestvertragslaufzeit nach der vereinbarten Nutzungsdauer (zum Beispiel ein Monat oder ein Jahr). Ab dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch erneut um die Dauer der ursprünglichen Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht eine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Kalenderwochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode kündigt. Die Nutzung der anderen Funktionen der App sind auch nach Wirksamwerden der Kündigung möglich, sofern der Lizenzgeber keinen Grund hat, den Nutzer-Account zu sperren oder die App einzustellen. 

§ 7  Gewährleistung

  1. Die Konfiguration der App wird von dem Lizenznehmer eigenverantwortlich, gemäß den aktuellen Begleitmaterialien der Heizungen von Viessmann, vorgenommen. Soweit der Lizenznehmer Unternehmer ist, gilt für die Gewährleistung auch § 377 HGB.
  2. Die über die App zur Verfügung gestellten Funktionen sind frei von Sachmängeln, wenn sie die Funktionen erfüllen, die in den aktuell gültigen Produktdrucksachen, die Sie hier finden, enthalten sind oder gesondert vereinbart wurden. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Funktionen der App den Anforderungen des Lizenznehmers entsprechen.
  3. Voraussetzung der Mängelhaftung für Funktionen der App ist die Reproduzierbarkeit des Mangels. Der Lizenznehmer hat diesen ausreichend zu beschreiben. Ist die vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellte App mangelhaft, wird der Mangel vom Lizenzgeber innerhalb einer angemessenen Frist durch Nachbesserung der App behoben. Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Lizenznehmer nur zu Minderung oder Rücktritt berechtigt.
  4. Der Lizenznehmer hat den Lizenzgeber bei der Identifizierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch Papierausdrucke, Screenshots oder Fehlerbeschreibungen zu unterstützen.
  5. Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlichen Umständen, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind), die dem Lizenzgeber die geschuldete Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Lizenzgeber, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 

§ 8 Haftung

  1. Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt, soweit Schäden durch den Lizenzgeber oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Der Lizenzgeber haftet zudem unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber für garantierte Funktionen der App und im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz und den Produktsicherheitsgesetzen.
  2. Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf ("Kardinalpflichten"), allerdings nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. In anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. 
  3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht vom Lizenzgeber zu vertretenden fehlerhaften Einstellung oder aus der Verwendung von Endgeräten die nicht den Systemanforderungen genügen, entstanden sind. 
  4. Der Lizenzgeber haftet nicht für weitere Kosten, welche bei der Benutzung der App entstehen (insbesondere Kosten durch Datenübertragungen über Mobilfunk einschließlich Daten-Roaming). Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit dem Lizenzgeber grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

§ 9 Außerordentliches Kündigungsrecht

Der Lizenzgeber ist berechtigt, diesen Lizenzvertrag sowie Verträge über die Nutzung kostenpflichtiger Add-Ons aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegender Missachtung dieser Nutzungsbedingungen oder Urheberrechte an der App, fristlos zu kündigen.

§ 10  Schlussbestimmungen

  1. Sind oder werden einzelne Nutzungsbestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so soll an deren Stelle eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Nutzungsbestimmung möglichst nahekommt. Sollte eine Nutzungsbestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Nutzungsbestimmungen oder dieser Vereinbarung im Ganzen nicht berührt.
  2. Die Nutzungsbedingungen können nach eigenem Ermessen des Lizenzgebers in für den Lizenznehmer zumutbarem Umfang geändert oder ergänzt werden. In diesem Fall werden registrierte Lizenznehmer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform (z.B. über die vom Lizenznehmer gepflegte E-Mail-Adresse oder über den Informationsdienst für das Produkt) informiert. Die geänderten oder ergänzten Nutzungsbedingungen gelten, sofern der Lizenznehmer nicht vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens widerspricht, nachdem der Lizenzgeber den Lizenznehmer auf die Folgen seines Schweigens ausdrücklich hingewiesen hat. Widerspricht der Lizenznehmer, kann der Lizenzgeber diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Widerspruchs kündigen.
  3. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit.
  4. Der Lizenzgeber ist weder bereit, noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. 
  5. Es gilt deutsches Recht. Soweit der Lizenznehmer Verbraucher ist, genießt er ungeachtet dieser Rechtswahl den Schutz der zwingenden Bestimmungen des österreichischen Rechts. Gerichtsstand ist Frankfurt/Main, soweit es sich bei dem Lizenznehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Nutzungsbedingungen_ViCare_Vitotrol_Plus_AT_de_Oktober_2020